Fachdienst Psychologie - Kosten
Für Bewohner und Mitarbeiter der Evangelischen Stiftung Alsterdorf kann eine interne Verrechnung erfolgen.
Für Menschen mit Behinderung, die nicht in der Evangelischen Stiftung Alsterdorf leben und Mitarbeiter anderer Einrichtungen erfolgt die Zahlung über Rechnungsstellung.
Gerichtsgutachten werden nach den üblichen Sätzen abgerechnet.
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